Schützen Sie sich und andere mit einer HPV-Impfung

Warum Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt über eine Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) reden sollten.

Auch im Rahmen der Bayerischen Impfwoche wurde dieses Jahr auf die Wichtigkeit der HPV-Impfung hingewiesen.

Haben Sie schon einmal über eine HPV-Impfung nachgedacht? Wenn nicht, könnten Sie den Welttag der sexuellen Gesundheit am 4. September als guten Einstieg in das Gespräch über sexuell übertragbarbare Krankheiten im Allgemeinen und über eine HPV-Impfung im Besonderen zu sprechen. Denn man kann sich und andere schützen, wenn man sich informiert und entsprechend handelt.

Humane Papillomviren (HPV) zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern. Eine HPV-Infektion kann langfristig Krebs verursachen. „Die hohe Wirksamkeit der HPV-​Impfung gegen Gebärmutterhalskarzinome, gegen Penis-​ und Analkarzinome sowie gegen Feigwarzen ist mittlerweile gut belegt. Trotzdem sind viele Jugendliche (45% der Mädchen und 83% der Jungen) nicht gegen HPV geimpft. Hier ist ein großes Präventionspotential zur Verhütung von Krebserkrankungen erkennbar“, beschreibt Prof. Dr. Schelling, Allgemeinmediziner und Vorstandsmitglied des Bayerischen Hausärzteverbandes die Lage. Die Impfung bietet den besten Schutz, wenn sie im Alter von 9 bis 14 Jahren verabreicht werde. Bis zum Alter von 18 Jahren könne sie nachgeholt werden.

Eine Ansteckung mit Humanen Papillomviren (HPV) erfolgt hauptsächlich durch sexuelle Kontakte. Die Erreger gelangen über kleinste Verletzungen der Haut oder über Schleimhäute in den Körper. In seltenen Fällen können Papillomviren durch eine Schmierinfektionen über Gegenstände übertragen werden. Außerdem ist eine Übertragung von der Mutter auf das Neugeborene während der Geburt möglich.

Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren wird die HPV-Impfung von den gesetzlichen und in der Regel auch von den privaten Krankenversicherungen bezahlt. Viele gesetzliche und private Krankenversicherungen zahlen die HPV-Impfung auch für Frauen und Männer über 18 Jahren. Da es sich dabei nicht mehr um eine Pflichtleistung der Krankenkassen handelt, muss jede Impfung vorab selbst bezahlt werden. Die Kosten können je nach Leistung der Krankenkasse im Nachgang durch diese erstattet werden. Es lohnt sich in jedem Fall, im Vorfeld bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.