116 117 oder 112 - wann gilt welche Nummer?

Viele haben die Situation schon einmal erlebt: Am Wochenende oder am Feiertag treten starke Schmerzen auf. Was tun?

Ärztlicher Bereitschaftsdienst unter 116 117

Am Wochenende oder am Feiertag treten starke Schmerzen im Körper auf und die Beschwerden sind so stark, dass man nicht bis zu den nächsten Sprechzeiten der Hausärztin/des Hausarztes warten kann. Was tun?

116 117 außerhalb der Praxisöffnungszeiten

An die 116 117 können Sie sich in solchen Fällen außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten wenden. Diese Bereitschaftsdienst-Rufnummer funktioniert bundesweit ohne Vorwahl und verbindet Sie immer mit der regionalen Leitstelle.

Erkrankungen, die vom ärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden, sind beispielsweise:

  • Erkältungen mit Fieber, höher als 39 °C
  • anhaltender Brechdurchfall bei mangelnder Flüssigkeitsaufnahme
  • starke Hals- oder Ohrenschmerzen
  • akute Harnwegsinfekte
  • akute Rückenschmerzen
  • akute Bauchschmerzen

Die Mitarbeitenden der 116 117 beraten Sie auch, ob Sie sofort ärztliche Hilfe benötigen oder auf die nächste Sprechstunde Ihres Hausarztes/Ihrer Hausärztin warten können, erklären das weitere Vorgehen und vermitteln Sie an die nächste ärztliche oder psychotherapeutische Bereitschaftspraxis. Bei Bedarf können Hausbesuche oder eine Video-Sprechstunde vereinbart werden.

Unter www.116117.de finden Sie weitere Informationen und die kostenlose App für iPhone oder Android zum Download.

Bei Lebensgefahr die 112

Bei lebensbedrohlichen Symptomen wählen Sie die 112. Zu lebensbedrohlichen Situationen zählen:

  • Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübungen
  • schwere Atemnot
  • starke Brustschmerzen oder Herzbeschwerden
  • Unfälle mit Verdacht auf starken Verletzungen
  • Vergiftungen
  • Ertrinkungsunfälle
  • Stromunfälle
  • Suizidversuche aller Art
  • akute und anhaltende Krampfanfälle
  • plötzliche Geburt oder Komplikation in der Schwangerschaft
  • akute und anhaltende stärkste Schmerzzustände

Warum gibt es zwei Nummern?

Viele Krankenhäuser sind aufgrund Personalmangels und hoher Patientendichte überlastet. Häufig kommen Erkrankte in die Notaufnahme, obwohl sie mit ihren Beschwerden auch beim ärztlichen Bereitschaftsdienst Hilfe finden würden. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass eine Person, die in akuter Lebensgefahr schwebt, zu spät behandelt wird. Jeder, der – sofern es seine Symptome zulassen – auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst ausweicht, trägt dazu bei Leben zu retten. Denn der Besuch in den Bereitschaftspraxen entlastet die Notaufnahmen.

Fachmedizinische Notfälle

Wenn Sie Beschwerden an den Augen haben, gilt folgendes: Bei Verletzungen (Fremdkörper, Prellungen, Verätzungen, Verbrennungen), Schmerzen, plötzlicher Sehverschlechterung oder dauerhafte Sehstörungen (Blitze, dunkel Schatten, „fliegende Mücken“, Nebel) sollte unverzüglich der Augenarzt Notdienst oder ein Krankenhaus mit Augenabteilung aufgesucht werden.

Wenn heftige Beschwerden während der Schwangerschaft auftreten, können Sie sich im Notfall an die 112, aber auch an die Klinik wenden, in der Sie entbinden.

Wenn Ihr Kind erkrankt, sollten Sie bei folgenden Symptomen sofort ärztliche Hilfe holen oder einen Notarzt rufen:

  • schwere Atemnot
  • Teilnahmslosigkeit und auffällige Ruhe des Kindes
  • Bewusstseinsstörungen des Kindes
  • Nackensteife (der Kopf des Kindes kann nicht nach vorne gebeugt werden)
  • Krämpfe oder grundloses zu Boden Stürzen
  • Ernsthafte Verletzungen, insbesondere, wenn sich das Kind den Kopf heftig angeschlagen hat

Bei weniger lebensgefährlichen Beschwerden ist die 116 117 wiederum die richtige Nummer, um sich einen in einer augenärztlichen, gynäkologischen oder kinderärztlichen Praxis vermitteln zu lassen.

Ausnahme: Der zahnärztliche Notfall

Zahnärztinnen und Zahnärzte haben anders als andere Ärztinnen und Ärzte nur an Wochenenden einen Notdienst und werden nicht über die 116 117 vermittelt. Welche Praxis einen Bereitschaftsdienst anbietet, erfahren Sie unter www.notdienst-zahn.de.